Honorar / Preise

Meine Heilpraktikerpraxis und Physiotherapiepraxis mit Ostepathie, Schmerztherapie, Medical Personaltraining und Gesundheitsmanagement ist eine PRIVAT Praxis.


Privatkassen und Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherter übernehmen die Kosten für meine Anwendungen und Behandlungen welche erstattungsfähig sind.

Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung haben die Möglichkeit mit einem Rezept für Osteopathische Behandlungen die Leistung von ihrer Kasse teilerstattet zu bekommen. Gesetzlich Versicherte bitte hier klicken.

Aufklärung für möglichen Selbstbehalt bei Erstattungsanspruch durch einen Kostenträger (Beihilfe und/oder Privatkrankenkasse):

Osteopathie und Naturheilkunde

Meine Honorare werden gemäß den Höchstsätzen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) gestellt und sind bei allen Privatkassen und bei der Beihilfe erstattungsfähig.

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind oder Heilpraktikerleistungen als zusätzliche Versicherungsleistungen in Ihre Krankenversicherung eingeschlossen haben, besteht seitens Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle eine Leistungszusage für die Erstattung von Osteopathie und Heilpraktikerbehandlungen.

Physiotherapie

Meine Honorare für ärztlich verordnete Heilbehandlungen Physiotherapie werden gem. Beihilfefähige Höchstbeträge gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Physiotherapie (GebüTh) und ist bei allen Privatkassen und bei der Beihilfe erstattungsfähig. Meine Behandlung und Rechnungsstellung erfolgt auf ärztliche Verordnung physiotherapeutischer Leistungen auf Rezept für Privatversicherte und Selbstzahler.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkassen unterschiedliche Tarife haben und manchmal nur den GebüH-Mindestbetrag, manchmal auch bis zum Höchstbetrag erstatten. Auch Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse erstatten nicht alles und in der Regel nur bis zur einer bestimmten Höhe.

Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten (was Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen können), kann es sein, dass Sie einen (in der Regel zumutbaren) Betrag selbst zuzahlen müssen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet wird.